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Ausbildungsangebote |
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Als Vollmitglied des PHV Hambühren können Sie für den Jahresbeitrag (siehe Beitrags- und Gebührenordnung) die folgenden Ausbildungsangebote nutzen (siehe Training):
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Unser Gratisangebot: Schnupperstunde im PHV |
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Hundesportfreunden, die noch nicht Mitglied im PHV sind und den Verein kennenlernen wollen, bieten wir die Schnupperstunde an. 4 Wochen lang haben Sie dann die Möglichkeit, unsere Ausbildungsangebote beitragsfrei auszuprobieren und zu testen.
Zum Reinschnuppern in unsere Welpenspielstunde bieten wir Ihnen und Ihrem Welpen die erste Stunde gratis. Als Nicht-Mitglied können Sie danach mit ihrem Welpen gegen eine einmalige Pauschale von 50,00 € weiterhin teilnehmen.
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Voraussetzung für die Teilnahme am Ausbildungsbetrieb ist ein gültiger Impfausweis und eine Hundehaftpflichtversicherung. Den jährlichen Mitgliedsbeitrag entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Beitrags- und Gebührenordnung. |
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Beitrags- und Gebührenordnung |
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gültig ab 01.03.2008 |
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Mitgliedsbeiträge |
Aufnahmegebühr |
Jahresbeitrag |
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Erwachsene Vollmitglieder |
50,00 € |
185,00 € |
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Ehepartner/Lebensgefährten mit gleichem Wohnsitz |
20,00 € |
145,00 € |
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Jugendliche Vollmitglieder |
20,00 € |
25,00 € |
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Kinder bis 14 Jahre |
20,00 € |
5,00 € |
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Fördernde Mitglieder |
50,00 € |
50,00 € |
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1. Hundesportfreunde, die beabsichtigen, in den Verein einzutreten, haben 4 Wochen Gelegenheit an den Übungsstunden teilzunehmen, ohne dass Beiträge erhoben werden.
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2. Neuaufnahmen sind jeweils zum Quartalsbeginn möglich, unter Vorbehalt der Zustimmung des Vorstandes.
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3. Der Jahresbeitrag kann durch freiwillige Leistungen von max. 14 Std./Jahr um 105,00 € (7,50 €/Std.) vermindert werden. Bei Leistung von 14 Std./Jahr sinkt der Beitrag daher von 185,00 € auf 80,00 €/Jahr. Alle Hilfen für den Verein werden als freiwillige Leistung anerkannt. Hierbei ist es egal, ob diese Hilfe in der Küche, auf dem Übungsplatz, beim Turnier oder zur sonstigen Unterstützung des Vereines erfolgt. Von den freiwilligen Leistungen sind Vorstandsmitglieder, Ausbilder, Jugendliche und fördernde Mitglieder ausgenommen. Die Beitragserhebung erfolgt jährlich nach Rechnungsstellung im ersten Quartal des laufenden Jahres. Eine quartalsweise Beitragszahlung ist möglich unter der Voraussetzung, dass das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt. Bei Barzahlung wird der gesamte Jahresbeitrag im ersten Quartal eines jeden Jahres fällig.
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4. Fördernde Mitglieder sind von den Leistungen des PHV Hambühren ausgenommen.
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5. Kündigungen sind nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung hat schriftlich an den 1. Vorsitzenden bis zum 30. September des Jahres zu erfolgen.
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6. Kantinenpreise: Siehe Aushang. Gebührenordnung gültig laut Mitgliederversammlung vom 01.03.2008.
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Hambühren, den 01.03.2008 |
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Der Vorstand
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